Teilnahmebedingungen

Generelles

Teilnahmezeitraum ist der 01.09.2016 bis 31.01.2017
Eine Teilnahme ist über die vigozone-App möglich.
Apple ist nicht der Veranstalter oder ein Sponsor dieses #Sendepause-Wettbewerbs
Jede natürliche Person kann jeweils einmal mit einer Schulklasse und einmal als Einzelteilnehmer an der Aktion teilnehmen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen im Alter von 14 bis 21 Jahren mit Wohnsitz im Bezirk der AOK Rheinland/Hamburg*.
Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren sind zur Teilnahme berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt.
Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner eingegeben Daten selbst verantwortlich.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der AOK Rheinland/Hamburg.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass mit Zustimmung der Teilnahmebedingungen, die ausgewiesenen „Urheber- und Persönlichkeitsrechte“ Anwendung finden.
Teilnahmeverfahren – Schulklassen

Schulklassen bzw. Schülergruppen können innerhalb des Klassenverbunds mit 5 bis maximal 35 Schülern an der Aktion als Team teilnehmen.
Im Rahmen des #Sendepause-Wettbewerbs sammelt jeder Nutzer Punkte für jede Minute, in der das Smartphone zwischen 08:00 und 16:00 Uhr nicht genutzt wird.
Die Punkte der einzelnen Team-Mitglieder (Schüler einer Schulklasse) werden für die Berechnung der Klassenpunktzahl herangezogen. Für jedes zusätzliches Team-Mitglied (ab dem 6. Teilnehmer pro Schulklasse), werden Bonuspunkte gutgeschrieben.
Von September 2016 bis Januar 2017 gewinnen monatlich die besten drei Schulklasse des Monatshighscores (1. bis 3. Platz) die Teilnahme am exklusiven DJ-Gig mit Felix Jaehn.
Sofern eine Schulklasse bereits zu den Konzert-Gewinnern zählt, rückt die nächstbeste Schulklasse im Monatshighscore auf.
Schulklassen sind nur dann zur Teilnahme berechtigt, wenn die Schule bzw. verantwortliche Lehrkraft informiert und mit der Teilnahme einverstanden ist.
Teilnahmeverfahren – Einzelteilnehmer

Einzelteilnehmer können gemeinsam mit einer Begleitperson Tickets für den exklusiven DJ-Gig gewinnen.
Während des gesamten Aktionszeitraums werden im Rahmen mehrerer Ticketvergabe-Phasen in regelmäßigen Abständen limitierte Eintrittskarten vergeben.
Durch den erfolgreichen Abschluss der Ticket-Registrierung und Zustellung einer Bestätigungs-eMail gewinnt der User die Teilnahme am Event.
Jeder (natürliche) Teilnehmer kann maximal zwei Tickets gewinnen.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, eine Vor-Registrierung abzuschließen. Dadurch erhält der Nutzer eine Benachrichtigung (eMail oder Push-Notification), wenige Stunden vor dem Start der nächsten Ticket-Vergabe.
Die Anzahl der Eintrittskarten pro Ticketvergabe wird nicht bekanntgegeben und wird durch die AOK Rheinland/Hamburg festgelegt.
Der Zeitpunkt der Ticketvergabe wird zufällig bestimmt und zwischen 2 und 72 Stunden vor Beginn der Ticketvergabe für vor-registrierte Benutzer bekanntgegeben.
Eine Ticketvergabe-Phase ist beendet, sobald alle Tickets der jeweiligen Phase vergeben sind.
Im Gewinnfalle wird dem Teilnehmer eine Benachrichtigung per E-Mail zugestellt. Die Gewinnbenachrichtigung hat der Teilnehmer innerhalb von 72 Stunden zu bestätigen, andernfalls verfällt der Gewinnanspruch.
Im Gewinnfalle werden die Eintrittskarten per Download-Link in einer E-Mail zugestellt. Der Teilnehmer hat innerhalb von 72 Stunden die Tickets herunterzuladen und am Veranstaltungstag vorzulegen, andernfalls verfällt der Gewinnanspruch.

Gewinn

Das Event mit Felix Jaehn findet am 11.02.2017 im Bootshaus in Köln statt. Veranstaltungszeitraum ist ca. 16:00 bis ca. 21:00 Uhr.
Für die Gewinnerschulklassen / Schulgruppen innerhalb des Bezirks der AOK Rheinland/Hamburg übernimmt diese einen Bustransfer von der Schule zur Veranstaltungslocation und zurück.
Im Falle einer Veranstaltungsteilnahme ist den Anweisungen des verantwortlichen Personals vor Ort und im Rahmen der Vorbereitungen Folge zu leisten.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass während der Veranstaltung Foto- / Videomaterial aufgezeichnet wird und spätestens zum Veranstaltungsbeginn eine von der AOK Rheinland/Hamburg im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung ausgehändigte Einverständniserklärung vorliegen muss.
Die Gewinner werden bis zum 06.02.2017 per eMail benachrichtigt. Der Eingang der Gewinnbenachrichtigung ist aus organisatorischen Gründen innerhalb von 72 Stunden zu bestätigen.
Die beste Schulklasse (Platz 1 des Gesamt-Highscore) des gesamten Teilnahmezeitraums wird mit 1.000 EUR Preisgeld belohnt. Die Teams der Plätze zwei bis fünf des Gesamt-Highscores erhalten jeweils mit 500 EUR.
Preisgelder sind zweckgebunden und im Rahmen schulischer bzw. gesundheitsfördernder Vorhaben einzusetzen. Die AOK Rheinland/Hamburg ist berechtigt den geplanten Einsatzzweck vor Gewinnausschüttung zu ermitteln und die Gewinnausschüttung ggf. abzulehnen.
Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich das Recht vor, zwecks Teilnehmeranreize weitere Preisausschüttungen vorzunehmen oder den Teilnahmezeitraum zu verlängern.
Die AOK R/H behält sich vor die Teilnehmer an der Aktion, die kein Ticket erhalten haben, noch einmal per E-Mail zu kontaktieren und Ihnen die Anforderung eines Trostpreises anzubieten.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Datenschutz

Mit der Teilnahme an der Aktion erklärt sich der/die TeilnehmerIn ausdrücklich damit einverstanden, dass die AOK Rheinland/Hamburg seine/ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Durchführung der Aktion und der Gewinnabwicklung erfasst, speichert, nutzt und hierfür, sofern erforderlich, an Dritte weiterleitet.
Die Daten werden nach Beendigung der Aktion gelöscht.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat jede/r TeilnehmerIn Anspruch auf Zugang zu seinen Daten sowie das Recht, diese berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Durch Widerruf der Einwilligung tritt der/die TeilnehmerIn von der Teilnahme an der Aktion zurück.
Ergänzend sind die allgemeinen Hinweise zur Verschlüsselung zu beachten: https://www.aok.de/bundesweit/datenschutz-haftung-15154.php?#pos

Sonstiges

Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services, automatisierte Massenteilnahmeverfahren Dritter oder sonstige Manipulationen ist nicht gestattet.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die AOK Rheinland/Hamburg* das Recht vor, den/die TeilnehmerIn von der Aktion auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich vor, die auf dieser Website enthaltenen Inhalte und Informationen sowie diese Teilnahmebedingungen an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.
Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich vor, die Aktion bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Manipulation oder Fehler in der Anwendung) zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen.
Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich vor, das Konzert bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder höherer Gewalt zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder vollständige abzusagen.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
*Nach §1 (2) der Satzung der AOK R/H sind dies die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln und die Stadt Hamburg. Diese umfassen das gesamte Rheinland und die Stadt Hamburg.

URHEBER & PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen und dem Hochladen von Inhalten gewährleistet und garantiert der Teilnehmer, dass er über sämtliche erforderliche Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse für diese Inhalte verfügt. Insbesondere gewährleistet die anmeldende Person, dass alle Mitschüler / Gruppenmitglieder mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Alle Teilnehmer räumen der AOK Rheinland/Hamburg das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb beschränkte einfache Nutzungsrecht an dem zum Zweck der Teilnahme eingesandten Fotofiles ein, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist. Hierzu gehört auch die Veröffentlichung auf anderen Internet-Plattformen insbesondere in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook oder YouTube.

Ebenso zählt hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller im Rahmen der Aktion entstandenen / eingesandten Fotos und Videos auf elektronischen, digitalen und auch interaktiven Datenträgern, sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Die Nutzungseinräumung erfolgt unentgeltlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte weiteren Dritten einzuräumen.

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