eine traurige Frau hält die Hände vors Gesicht und hat einen Schwangerschaftstest in der Hand © Antonioguillem / Adobe Stock

Eine Schwangerschaft ist nicht für alle Frauen eine gute Nachricht. Was bei einer Abtreibung passiert, welche Methoden und Folgen es gibt & welche Kosten auf einen zukommen.

Schon gewusst? Rund 100.000 Frauen in Deutschland lassen pro Jahr eine Abtreibung vornehmen. Acht Prozent aller Frauen im fruchtbaren Alter gaben in einer Befragung an, schon einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich zu haben, das heißt etwa 1 von 12 Frauen. Reden tun darüber aber die wenigsten. Wir schon.

Das Thema ist weltweit politisch brisant: In den USA protestierten zuletzt Hunderttausende für das Recht auf Abtreibung. Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs haben das dort seit 1973 geltende Recht auf Abtreibung  im Sommer 2022 gekippt, infolgedessen haben viele US-Staaten ihre verschärft oder Schwangerschaftsabbrüche unmöglich gemacht. Auch hierzulande wird das Thema um den § 218 kontrovers diskutiert.

Abtreibung – viele Fragen, viele Antworten

Wenn du darüber nachdenkst, eine Schwangerschaft zu beenden, droht dein Kopf sicherlich zu zerplatzen. So viel Sorgen, Ängste und Ungewissheit! Da hilft erstmal eins: Information. Denn sicher hast du viele Fragen. Deswegen hier die wichtigsten Fakten:

Was ist eine Abtreibung?

Aus medizinischer Sicht handelt es sich bei einer Abtreibung um den gezielten Abbruch einer Schwangerschaft. Fakt: Rechtlich betrachtet sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland eine Straftat, nur unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie straffrei. Etwa wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder das Risiko schwerer Beeinträchtigungen bestehen oder wenn mit einer schweren Schädigung des Kindes zu rechnen ist – dann liegt eine sogenannte medizinische Indikation vor.

Ohne gesundheitliche Gründe, d.h. auf eigenen Wunsch ist ein Abbruch bis Ende der zwölften Schwangerschaftswoche nach Eisprung und nach einer entsprechenden Schwangerschaftskonfliktberatung erlaubt. Die Beratung muss entsprechend bescheinigt werden und ist auf Wunsch anonym, es besteht Schweigepflicht. Der Abbruch darf frühestens am vierten Tag nach der Beratung von einem Mediziner durchgeführt werden.

Good to know: Den Eingriff muss die Frau selbst verlangen, nicht etwa der Vater des Kindes oder die Eltern der Schwangeren. Außerdem darf der Abbruch nicht vom selben Arzt oder Ärztin vorgenommen werden, der/ die auch beraten hat. Bei der Beratung gibt es auch Informationen dazu, bei welchen Mediziner:innen in der Region Abbrüche überhaupt möglich sind.

Übrigens: Keine Beratungspflicht besteht, wenn es wegen eines Sexualdelikts zur Schwangerschaft gekommen ist, etwa durch Vergewaltigung oder Missbrauch. Diese sogenannte kriminologische Indikation gilt automatisch, wenn Mädchen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr schwanger werden. Das Recht auf Beratung besteht aber trotzdem.

Welche Methoden gibt es für eine Abtreibung?

Eine Schwangerschaft kann entweder medikamentös oder durch einen operativen Eingriff beendet werden.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Für den medikamentösen Abbruch erhält die Schwangere in einer Praxis oder Klinik ein künstliches Hormon zur Einnahme. Das blockiert die Wirkung eines anderen Hormons, das normalerweise dafür sorgt, dass die Schwangerschaft aufrechterhalten wird. Dadurch kommt es zu einer Blutung und die Schwangerschaft wird abgebrochen. 1,5 bis 2 Tage später muss ein weiteres Medikament eingenommen beziehungsweise ab der 8. Schwangerschaftswoche vaginal eingeführt werden. Es sorgt dafür, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und das Schwangerschaftsgewebe abstößt. Diese „Abtreibungspille“ ist in Deutschland nicht frei käuflich und nach der 9. Woche nicht zugelassen.

Der medikamentöse Eingriff führt bei rund 96 Prozent der Frauen zum erfolgreichen Schwangerschaftsabbruch. Nach 14 Tagen folgt noch einmal eine Untersuchung, bei der kontrolliert wird, ob alles funktioniert hat. Ganz selten ist das nicht der Fall – dann ist es noch möglich, einen chirurgischen Eingriff durchzuführen.

Operativer Abbruch

Die gängige Methode heutzutage ist die sogenannte Absaugmethode (Vakuumaspiration). Sie ist eine schonende chirurgische Form des Abbruchs. Die Absaugung wird vaginal durchgeführt. Dazu wird der Muttermund zunächst etwas geweitet. Anschließend wird der Embryo durch ein schmales Röhrchen über die Scheide abgesaugt. Der Vorgang dauert nur fünf bis zehn Minuten und erfolgt unter örtlicher Betäubung oder kurzer Vollnarkose. Die Behandlung wird in der Regel ambulant vorgenommen, man muss also nicht länger in der Klinik bleiben.

Nach der Absaugung kann es zu Schmerzen und leichten Blutungen kommen. Die Schmierblutungen können auch länger anhalten. Nach rund zehn Tagen sollte man sich von Arzt oder Ärztin noch einmal untersuchen lassen.

Früher war es üblich, die Gebärmutter auszuschaben (Kürettage). Das wird heute nicht mehr empfohlen.

Und danach?

Viele Mädchen und Frauen fühlen sich nach dem Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft erleichtert.

Es kann aber auch sein, dass man Zweifel verspürt oder traurig ist. In so einem Fall sollte man immer darüber sprechen! Zum Beispiel mit Freund:innen oder Familie; aber auch bei Ärzt:innen oder einer Beratungsstelle von pro familia gibt es Hilfe.

Übrigens – wichtig: Nach einem Schwangerschaftsabbruch können Frauen sofort wieder schwanger werden. Daher muss man sich schnell um eine sichere Verhütungsmethode kümmern. Die Pille kann prinzipiell direkt wieder genommen werden; ansonsten gibt es auch noch einige hormonfreie Verhütungsmethoden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Die AOK Rheinland/Hamburg bezahlt die ärztliche Beratung vor dem Abbruch, die ärztlichen Leistungen vor und nach dem Eingriff und auch die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Den Eingriff selbst muss aber die Patientin zahlen. Je nachdem ob medikamentös oder chirurgisch sind das 300-500 Euro bzw. teilweise auch mehr.

Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten jedoch in diesen Fällen: z.B. nach einer Vergewaltigung oder wenn die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden muss. Für Frauen mit geringem oder ohne Einkommen übernimmt das Bundesland, in dem sie leben, die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Die AOK hilft in dem Fall bei der Antragstellung.

Welche Alternativen gibt es zu einer Abtreibung?

Wer ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte und nicht schwanger werden möchte, kann bis zu fünf Tage, am besten aber in den ersten 24 Stunden nach dem Sex, die „Pille danach“ nehmen. Es gibt sie rezeptfrei in der Apotheke. Für Mädchen unter 22 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Dafür muss jedoch ein ärztliches Rezept ausgestellt werden; zwischen 18-21 Jahren fallen 5 € Rezeptgebühr an.

Wenn eine Abtreibung gar keine Option ist, kann man das Kind auch behalten und es zur Adoption oder in Pflege geben. Das Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben, ist natürlich keine leichte Entscheidung. Adoptionsvermittlungsstellen helfen dabei und beantworten Fragen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind zeitlich begrenzt in eine Pflegefamilie zu geben. Ansprechpartner sind dann die Jugend- und Sozialämter.

Weitere Beratungsangebote und Informationen zu organisatorischen und finanziellen Hilfen gibt es zum Beispiel bei der Bundesstiftung Mutter und Kind. Auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas helfen bei Fragen zur Wohnungssuche, Wohngeld, Mutter-Kind-Heimen und Kinderbetreuung.

Kann ich nach einer Abtreibung noch Kinder bekommen?

Eisern hält sich das Gerücht, dass eine Abtreibung die Fruchtbarkeit gefährdet. Der Grund: Nach Ausschabungen, wie sie früher üblich waren, kam es häufiger zu Komplikationen. Bei den heutigen Methoden ist dieses Risiko sehr gering. Weitere Schwangerschaften sind problemlos möglich.

Ungewollt schwanger? Nicht gut, aber auch kein Weltuntergang

Wie am Anfang gesagt: Wohl niemand wird mit Absicht schwanger, ohne es zu wollen. Aber klar: Im Eifer des Gefechts kann es mit der Verhütung schonmal (unbemerkt) schief gehen. Das ist kein Grund zu Verzweifeln: Wenn du wirklich Sorge hast, dass etwas passiert sein könnte, dann kümmere dich lieber rechtzeitig darum. Sprich mit dem Vater des potenziellen Kindes, kümmert euch um einen Termin beim Frauenarzt oder -ärztin. Die helfen euch am besten weiter und gehen mit euch die nächsten Schritte durch!