Auf der Verpackung von Lebensmitteln müssen Inhaltsstoffe, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, immer angegeben werden. Das sind glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid, Lupinen und Weichtiere. Sie werden entweder in der Zutatenliste hervorgehoben oder, falls diese nicht vorhanden ist, durch den Zusatz „enthält“ gekennzeichnet, zum Beispiel „enthält Erdnüsse“. Auch unverpackte Waren, zum Beispiel im Restaurant oder an der Fleischtheke im Supermarkt, müssen gekennzeichnet werden. Die Angaben sind meist auf einem Informationsblatt zusammengefasst und können auf Nachfrage eingesehen werden.