Nährwertangaben müssen seit 2016 bei allen vorverpackten Lebensmitteln gemacht werden. Das gilt für den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz sowie zum Brennwert in Kilojoule und Kilokalorien.

Folgende Produkte müssen nicht mit Nährwertangaben versehen werden: Unverarbeitete Produkte, Wasser und Produkte, deren Verpackung zu klein ist, um die Kennzeichnung gut leserlich darzustellen.