Teilnahmebedingungen Meet & Greet mit Mike Singer

Instagram-Verlosung:

2×1 Meet & Greet für 1 Person plus Begleitperson

1. Teilnahme

Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter der Verlosung ist die AOK Rheinland/Hamburg.

Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen im Alter von 14 bis 21 Jahren mit Wohnsitz im Bezirk der AOK Rheinland/Hamburg*. Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren sind zur Teilnahme berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Die Teilnehmerinnen oder der Teilnehmer (im Folgenden einheitlich „Teilnehmer“ genannt) ist für die Richtigkeit ihrer/ seiner eingegebenen Daten selbst verantwortlich.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Spielgemeinschaften. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services, automatisierte Massenteilnahmeverfahren Dritter oder sonstige Manipulationen ist nicht gestattet.

Mitarbeiter der AOK Rheinland/Hamburg und deren Angehörige sowie der an der Verlosung beteiligten Unternehmen sind von der Teilnahme an der Verlosung ebenfalls ausgeschlossen.

Die Verlosung beginnt am 06.12.2019 und endet am 15.01.2019 um 23:59 Uhr. Die Teilnahme an der Verlosung ist nur bis zum Ende dieses Zeitraums möglich (Teilnahmezeitraum).

Wie im Posting zur Verlosung vom 06.12.2019 beschrieben, nehmen Schüler am Gewinnspiel teil, indem sie den Gewinnspiel-Beitrag kommentieren, ihre Begleitung markieren sowie dem vigozone-Channel folgen. Per Zufallslos wird unter allen Teilnehmern 2×1 Meet & Greet (für 2 Personen) mit Mike Singer verlost.

Die Gewinner werden nach Abschluss der Verlosung kontaktiert, um ihre Identität zu verifizieren. Die Gewinnbestätigung wird nach Verifizierung der Gewinner durch die AOK Rheinland/Hamburg an die Gewinner per E-Mail verschickt.

Mit seiner Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.

Jeder Teilnehmer kann nur einmal an der Verlosung teilnehmen. Unter sämtlichen Teilnehmern wird der Gewinner am Ende des ausgewiesenen Teilnahmezeitraums zufällig ausgelost. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Instagram-Name im Falle eines Gewinnes auf der Chronik der Instagram-Seite https://www.instagram.com/vigozone/ und ebenfalls auf der Chronik der Facebook-Seite https://www.facebook.com/vigozone/ der AOK Rheinland/Hamburg veröffentlicht wird.

Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt. Die AOK Rheinland/Hamburg kann den Hashtag modifizieren, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von der AOK Rheinland/Hamburg zu beeinflussender Umstände, erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung gewährleistet werden kann.

Dem Teilnehmer stehen im Falle seiner Disqualifikation durch die AOK Rheinland/Hamburg keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der AOK Rheinland/Hamburg zu.

Das Meet & Greet wird durch die AOK Rheinland/Hamburg organisiert, welche Ort und Terminierung festlegt. Im Falle von Erfordernissen des Künstlers können Ort und Terminierung kurzfristig geändert werden.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Instagram-Name im Falle einer Weiterverwendung durch die AOK Rheinland/Hamburg auf dem entsprechenden Kanal veröffentlicht werden kann.

Durch die Teilnahme an der Verlosung akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen, den Datenschutzhinweis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Instagram, abrufbar unter https://www.instagram.com/about/legal/terms/api/

 

2. Gewinn

Der Gewinn ist:

– 2×1 Meet & Greet mit Mike Singer für 2 Personen

Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Anreise zum Veranstaltungsort muss außerdem von der/dem jeweiligen Gewinner/in (im Folgenden einheitlich „Gewinner“ genannt) selbst organisiert werden. Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt keine Reisekosten. Der Gewinn ist nicht aus Mitgliedsbeiträgen der AOK Rheinland/Hamburg finanziert.

Die Gewinner werden nach Beendigung der Verlosung informiert.

3. Datenschutzhinweis

Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die AOK Rheinland/Hamburg personenbezogene Daten für die Zwecke der Durchführung der Verlosung erfasst, speichert und nutzt und hierfür, sofern erforderlich, an Dritte weiterleitet.

Die Daten werden vertraulich behandelt und nach Beendigung der Verlosung gelöscht, soweit dies im Einflussbereich der AOK Rheinland/Hamburg liegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat jeder Teilnehmer Anspruch auf Zugang zu seinen Daten sowie das Recht, diese berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Durch Widerruf der Einwilligung tritt der Teilnehmer von der Teilnahme an der Verlosung zurück.

4. Haftung

Die AOK Rheinland/Hamburg haftet weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den sie keinen Einfluss hat. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehende Schäden haftet die AOK Rheinland/Hamburg nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen.

5. Sonstiges

Durch die Teilnahme an der Verlosung akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und den Datenschutzhinweis.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Die AOK Rheinland/Hamburg ist berechtigt, die hier enthaltenen Inhalte und Informationen sowie diese Teilnahmebedingungen an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich vor, die Verlosung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Anwendung) zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

*Nach §1 (2) der Satzung der AOK R/H sind dies die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln und die Stadt Hamburg. Diese umfassen das gesamte Rheinland und die Stadt Hamburg.

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