Teilnahmebedingungen School Dance Battle 2023
- Im Rahmen der Online-Bewerbung können sich Tanzgruppen von Schulen (Tanzschulen sind ausdrücklich ausgeschlossen) für den School Dance Battle in Krefeld am 18. Juni 2023 und in Hamburg am 02. Juli 2023 bewerben.
- Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 19 Jahren mit Wohnsitz im Bezirk der AOK Rheinland/Hamburg*.
- Teilnehmen können Tanzgruppen mit mindestens drei und maximal 30 Personen.
- Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren sind zur Teilnahme nur dann berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der AOK Rheinland/Hamburg.
- Eine Teilnahme am School Dance Battle setzt eine vollständige Bewerbung inkl. Bewerbungsvideo (Tanzvideo) voraus. Bewertet wird ausschließlich die Tanzdarbietung in dem Video. Die Aufzeichnung des Videos kann auch mittels Smartphone erfolgen.
- Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme am School Dance Battle. Die Auswahl der Teilnehmer obliegt der Online-Jury.
- Jede Person kann jeweils nur einmal am Crew-Wettbewerb oder Trau-Dich-Wettbewerb teilnehmen.
- Für die Teilnahme und den Video-Upload muss das Einverständnis aller im Video abgebildeten Personen, insbesondere der Tanzgruppenmitglieder, vorliegen.
- Den Teilnehmern ist bewusst, dass mit der Anmeldung am School Dance Battle die in den Teilnahmebedingungen ausgewiesenen „Urheber- und Persönlichkeitsrechte“ Anwendung finden.
- Nach redaktioneller Prüfung ist die AOK Rheinland/Hamburg dazu berechtigt, Teile des Bewerbungsvideos räumlich und zeitlich uneingeschränkte zu nutzen und zu veröffentlichen.
- Im Falle einer Veranstaltungsteilnahme ist den Anweisungen des verantwortlichen Personals vor Ort und im Rahmen der Vorbereitungen Folge zu leisten.
- Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services, über automatisierte Massenteilnahmeverfahren Dritter sowie über sonstige Manipulationen ist nicht gestattet.
- Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die AOK Rheinland/Hamburg das Recht vor, den/die TeilnehmerIn von der Aktion auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
- Bewerbungsschluss für Krefeld ist der 10. April 2023
- Die Einsendung der Videos für Krefeld ist bis zum 08. Mai 2023 möglich
- Bewerbungsschluss für Hamburg ist der 14. Mai 2023
- Die Einsendung der Videos ist für Hamburg bis zum 22. Mai 2023 möglich
- Unter allen Bewerbungen wählt eine Online-Jury Tanzgruppen für die Veranstaltung „School Dance Battle“ aus.
*Nach §1 (2) der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg sind dies die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln und die Stadt Hamburg. Diese umfassen das gesamte Rheinland und die Stadt Hamburg.