Je schöner das Wetter, desto mehr Spaß macht das Fahrradfahren. Besonders in der Stadt ist man mit dem Fahrrad sogar oft schneller und flexibler unterwegs als mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto. Doch auch als Radfahrer muss man sich an bestimmte Verkehrsregeln halten, um sich und andere nicht zu gefährden. Dazu gehört auch, ein verkehrssicheres Fahrrad zu fahren.

Vorgeschriebene Ausrüstung für ein verkehrssicheres Fahrrad

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt verschiedene Ausrüstungsteile vor, die notwendig sind, damit ein Fahrrad verkehrssicher ist. Welche das sind, siehst du in der folgenden Grafik zur Fahrradsicherheit.

Zubehör für ein verkehrssicheres Fahrrad

Die Lichter müssen übrigens nicht dauerhaft am Fahrrad montiert, sondern können auch batteriebetrieben sein. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt, bei Dunkelheit aber benutzt werden. Wichtig ist außerdem, dass die Lichter das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen.

Zusätzlich gibt es weiteres Zubehör, das zwar für ein verkehrssicheres Fahrrad nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall sinnvoll ist. Fahrräder werden leider häufig geklaut. Deshalb sollte man ein hochwertiges Schloss besitzen. Auch ein Kettenschutz, Schutzbleche und ein stabiler Gepäckträger sind empfehlenswert, da sie die Sicherheit des Radfahrers zusätzlich unterstützen.

Wo darf ich fahren?

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug. Deshalb gelten für Radfahrer auch die allgemeinen Regeln für den Fahrzeugverkehr, an die sich zum Beispiel auch Autofahrer halten müssen. Zusätzlich gibt es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) spezielle Vorschriften für Fahrradfahrer.

Da das Fahrrad ein Fahrzeug ist, fährt man damit auf der Straße. Doch es gibt auch Sonderwege für Radfahrer, nämlich die Radwege. Darauf dürfen nur Fahrradfahrer fahren. Nicht auf den Radweg gehören Fußgänger, Inline-Skater, außer wenn diese durch ein Hinweisschild zugelassen sind, Motorräder und Autos.

Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer also die Fahrbahn nutzen. Auch hier gilt, wie auf der Straße und Fahrradwegen, das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet aber nicht, dass man ganz am äußeren Rand fahren muss, wo man durch den Rinnstein fahren müsste oder durch das Öffnen von Autotüren gefährdet werden könnte. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt zu parkenden Autos etwa einen Abstand von einer Autotür zum Lenkerende einzuhalten.

Häufig gibt es anstelle eines Fahrradweges einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Dieser ist mit einer unterbrochenen Linie abgeteilt und auf der Straße ist ein Fahrradsymbol abgebildet. Der Schutzstreifen ist speziell für Fahrradfahrer bestimmt. Er ist schmaler als die Fahrbahn und darf nur in Ausnahmefällen von anderen Fahrzeugen benutzt werden, zum Beispiel, wenn zwei LKW sonst nicht aneinander vorbei passen würden.

Regeln für Radfahrer: 7 Facts rund um das Thema Fahrradfahren

  • Ein Fahrradweg muss benutzt werden, wenn es sich um einen Radweg mit blauen Radwegschildern handelt.
  • Man darf über den Zebrastreifen fahren. Wenn man Vorrang vor den Autos haben möchte, muss man allerdings absteigen und schieben.
  • Mit dem Fahrrad darf man nur gegen die Einbahnstraße fahren, wenn die Straße dafür freigegeben ist. Das erkennt man an dem zusätzlichen Hinweis unter dem Schild.
  • Das Handy beim Fahrradfahren in der Hand zu halten und zu benutzen kostet Radfahrer 25 Euro Verwarnungsgeld.
  • Ohrhörer dürfen nur benutzt werden, wenn das Gehör dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  • Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
  • Radfahrer dürfen rechts an stehenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Platz ist. Als Richtwert gilt ein Meter. Das gilt aber nur zwischen wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein, nicht zwischen zwei Fahrzeugschlangen.