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In Nordrhein-Westfalen und Hamburg gibt es derzeit zusammen mehr als 330.000 Azubis. Zum Ausbildungsstart haben viele von ihnen offene Fragen. Wir kennen die Antworten:

1. Was soll ich anziehen? In manchen Unternehmen gibt es eine Kleiderordnung, zum Beispiel lange Hosen für Männer oder keine zu tiefen Ausschnitte bei Frauen. Zum Ausbildungsstart einfach bei den Kollegen nachfragen. An deren Outfits sollten sich Azubis auch orientieren, falls es keine Vorgaben gibt.

2. Darf ich nette Kollegen duzen?
Die Antwort ist ein klares „Nein“. Das kann respektlos oder sogar frech wirken. Selbst bei Kollegen, die ungefähr im gleichen Alter sind, sollten Auszubildende abwarten, bis ihnen das „Du“ angeboten wird. Eine Ausnahme sind andere Berufseinsteiger.

3. Kann ich zwischendurch etwas essen? Kleine Unsicherheiten zum Ausbildungsstart lieber kurz mit den Kollegen klären, zum Beispiel: Darf ich zwischendurch etwas essen? Ist es okay, wenn ich mal für fünf Minuten vor die Tür gehe? Darf ich mir einen Kaffee nehmen? Denn in jedem Unternehmen herrschen eigene Regeln.

4. Was muss ich tun, wenn ich verschlafen habe? Keine Panik, das kann jedem mal passieren. Am wichtigsten ist es, sofort im Unternehmen anzurufen, damit alle Bescheid wissen. Dabei ehrlich sein, sich entschuldigen und anbieten, abends etwas länger zu bleiben.

5. Was mache ich, wenn ich krank bin? Sofort beim Arbeitgeber anrufen und ihn darüber informieren. Spätestens ab dem dritten Tag der Krankheit ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt Pflicht. Manche Unternehmen verlangen diese jedoch schon ab dem ersten Tag. Es ist sehr wichtig, sich daran zu halten. Bei fehlender Vorlage der Krankheitsbescheinigung im besagten Zeitraum, kann der Arbeitnehmer abgemahnt werden. Übrigens: Ärzte stellen diese Bescheinigung nur im Notfall rückwirkend aus.