Der Berufsstart verläuft nicht immer perfekt. Manche Azubis sind mit ihrem Ausbildungsbetrieb unzufrieden, andere stellen fest, dass sie doch nicht die richtige Jobwahl getroffen haben. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist in beiden Fällen möglich. Wenn du deine Ausbildung abbrechen oder wechseln möchtest, solltest du dies jedoch nicht einfach aus einer Laune heraus machen, sondern die vertraglichen Voraussetzungen kennen und dich schon vorher um eine Alternative bemühen.

Ausbildung wechseln

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Azubis den Ausbildungsplatz wechseln möchten, obwohl sie sich in ihrem Beruf wohlfühlen. Häufige Gründe sind zum Beispiel Schwierigkeiten mit Kollegen oder Vorgesetzten, Über- oder Unterforderung, häufige unbezahlte Überstunden oder ausbleibende Gehaltzahlungen.

Falls du ähnliche Probleme hast, solltest du zunächst mit deinem Chef oder Ausbildungsleiter sprechen und versuchen die Situation zu verbessern, statt die Ausbildung leichtfertig abzubrechen. Sprich offen, aber sachlich an, warum du unzufrieden bist, beispielsweise wegen des Arbeitsklimas oder deiner Aufgaben. Häufig lässt sich gemeinsam eine Lösung erarbeiten, weil deinem Vorgesetzten eventuell gar nicht bewusst war, dass du dich unwohl fühlst. Falls das nicht klappt, kannst du darüber nachdenken, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln.

Ausbildung abbrechen oder wechseln

Gleicher Job, aber anderer Betrieb

Zunächst steht dazu die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz an. Das funktioniert am besten telefonisch. Im Gespräch kannst du erklären, wie weit du in deiner Ausbildung bereits bist und fragen, ob der neue Betrieb weitere Azubis einstellt. Viele Unternehmen übernehmen gerne Auszubildende, die bereits etwas gelernt haben. Wenn der Personalchef Interesse zeigt, folgt in der Regel ein Vorstellungsgespräch. Auch wenn der Ärger über deinen jetzigen Arbeitgeber groß ist, solltest du in den Bewerbungsgesprächen nicht über ihn lästern. Besser ist es, sachliche Gründe und deine Motivation für den Wechsel zu erläutern. Es kann zudem sinnvoll sein, einen Probetag in dem neuen Betrieb zu vereinbaren, um Unsicherheiten auf beiden Seiten zu vermeiden.

Ausbildungsvertrag kündigen

Das bisherige Ausbildungsverhältnis solltest du erst beenden, wenn du die Zusage für eine neue Stelle bekommen hast. Minderjährige benötigen dazu das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten. Außerdem muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Wenn du noch in der Probezeit bist, ist eine Kündigung in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich. Die genaue Regelung findest du in deinem Ausbildungsvertrag. Nach der Probezeit wird es komplizierter. Kündigst du nach der Probezeit und möchtest deine Ausbildung im gleichen Job in einem anderen Betrieb fortsetzen, ist ein Aufhebungsvertrag der beste Weg. Das bedeutet, dass dein alter Betrieb dich als Azubi freistellt und du so die Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen kannst.

Ausbildungsvertrag

Zudem gibt es einige Fälle, in denen du das Recht auf eine fristlose Kündigung aus „wichtigem Grund“ hast. Dieser Begriff ist gesetzlich festgelegt. Beispiele für wichtige Gründe sind: Ausbleibende Gehaltzahlung, unbezahlte Überstunden, sexuelle Belästigung, Verstoß gegen das (Jugend-)Arbeitsschutzgesetz. Vor einer fristlosen Kündigung solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

Beratungsangebote und weitere Informationen bieten zum Bespiel auch Gewerkschaften (für Mitglieder), Berufsverbände, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und die zuständigen Kammern wie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer an.

Falls du deinen Betrieb schon verlassen und noch keinen neuen gefunden hast, solltest du dich an deine Berufsschule wenden. Möchtest du die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, neben der Jobsuche weiter zur Berufsschule zu gehen, um den Anschluss nicht zu verlieren.

Ausbildungsplatz wechseln und einen neuen Beruf suchen

Das Arbeitsklima und die Aufgaben in deinem Ausbildungsbetrieb sind grundsätzlich in Ordnung, aber du hast gemerkt, dass du doch lieber einen anderen Beruf erlernen möchtest? Auch in diesem Fall ist der beste Weg, mit der Stellensuche zu beginnen. Wer einen ganz neuen Beruf wählt, kann den bisherigen Ausbildungsplatz fristgerecht, wie im jeweiligen Ausbildungsvertrag festgelegt, kündigen.