Junge wird beim Arzt geimpft © tunedin/AdobeStock

Zum Erwachsenwerden gehört, eigene Entscheidungen zu treffen – auch in Bezug auf deine Gesundheit. Falls du dir unsicher bist, wann welcher Arztbesuch ansteht und zu welchem Arzt du gehen solltest, haben wir hier ein paar Tipps für dich.

Das Wichtigste zuerst: In lebensbedrohlichen Situationen wählst du am besten immer die 112. Dazu gehören stark blutende Verletzungen, großflächige Verbrennungen, akute Atemnot, ein allergischer Schock, heftige Schmerzen im Bauch- oder Brustbereich, Atemstillstand oder offene Knochenbrüche. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Verletzung wirklich ein Fall für den Rettungsdienst oder für einen normalen Arztbesuch und du trotzdem die 112 rufst, ist das kein Problem. Die Rettungsdienstmitarbeiter sind sehr gut geschult, sodass sie in der Regel auch aus der Ferne den Ernst der Lage beurteilen können. Sie sagen dir im Zweifelsfall, wo du richtig aufgehoben bist. Du kann auch die 116117 anrufen (siehe unten), um dir einen solchen Rat zu holen.

Zu welchen Vorsorgeuntersuchungen muss ich gehen?

Es gibt aber auch regelmäßige Termine, die du einplanen solltest. Dazu gehören die Krebsvorsorgeuntersuchungen wie die Hautkrebsvorsorge (für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg alle zwei Jahre ab 18 Jahren kostenlos) oder die Gebärmutterhalskrebsvorsorge (einmal jährlich Pap-Test für gesetzlich versicherte Frauen ab 20 Jahren), aber auch Impfungen wie Tetanus oder Reiseprophylaxe bei geplanten Auslandreisen. Empfohlen wird außerdem eine einmalige Gesundheitsuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren.

Ich bin nicht lebensgefährlich verletzt, aber es geht mir nicht gut. Was soll ich tun?

In allen nicht lebensbedrohlichen Fällen ist dein Hausarzt oder ein Facharzt wie ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt, ein Hautarzt oder ein Gynäkologe die richtige Anlaufstelle. Ruf dort am besten vorher an, um zu erfahren, wann du vorbeikommen kannst. Oder schau online nach einem Termin. Du musst damit rechnen, dass du schon am Telefon zu deinem „Problem“ befragt wirst. Ein paar Stichworte wie „seit drei Tagen stechende Kopfschmerzen“ sollten aber ausreichen. Kurzfristige Termine vergeben die Arztpraxen in der Regel übrigens nur für akute Gesundheitsprobleme, also plötzlich auftretende Beschwerden.

Wenn du nicht weißt, welche Ärzte es in deiner Nähe gibt, kannst du im AOK-Gesundheitsnavigator oder auf Portalen wie Doctolib nachsehen und darüber einen Termin buchen.

Was muss ich beim Arztbesuch beachten?

Sei am besten pünktlich, denn es kann sein, dass du direkt aufgerufen wirst. Dennoch solltest du zur Sicherheit auch Wartezeit im Wartezimmer einkalkulieren. Denk auf jeden Fall an deine elektronische Gesundheitskarte (eGK), also an deine Krankenkassenkarte. Diese wird am Empfang eingelesen. So weiß die Arztpraxis, wo du versichert bist. Außerdem werden von der eGK alle notwendigen Daten wie Geburtsdatum und Adresse direkt in das Patientenmanagementsystem eingelesen. Erhältst du ein Rezept vom Arzt, kann es als digitales Rezept auf der eGK gespeichert und in der Apotheke eingelöst werden.

Wenn du das erste Mal bei diesem Arzt bist, solltest du ihn über bestehende chronische Erkrankungen oder Medikamente, die du einnimmst, informieren. Denk daran, dass der Arzt darauf angewiesen ist, dass du ihm deine Symptome möglichst präzise beschreibst. Nur so kann er wissen, ob und wie er dich körperlich untersuchen muss. In Zukunft können Informationen über deine Vorerkrankungen direkt auf der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.

Was hilft mir gegen Angst vorm Arztbesuch?

Wenn du Angst vor der Untersuchung hast oder es dir unangenehm ist, dich auszuziehen, sag es ruhig. Und wenn du den Arztbesuch nicht allein machen möchtest, bitte einen Freund oder eine Freundin darum, mitzukommen. Solltest du dich nicht gut behandelt fühlen, empfindest du die Ansprache als unpassend oder empfindest du den Arztkontakt als übergriffig, sprich auch das offen an. In massiven Fällen kannst du die Kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslands kontaktieren, um dort eine Patientenbeschwerde einzulegen.

Und wenn es mir am Wochenende oder spätabends nicht gut geht?

Außerhalb der normalen Öffnungszeiten von niedergelassenen Arztpraxen ist die 116117 oder die dazu gehörige Website für dich da. Die 116117 ist der bundesweite Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Hotline ist 24/7 erreichbar. Dein Anruf wird in deine Region weitergeleitet, sodass du passende Vorschläge zu niedergelassenen Bereitschaftspraxen in deiner Nähe bekommst. In jeder Region gibt es außerdem einen mobilen ärztlichen Bereitschaftsdienst, der sogar Hausbesuche macht. Über das Patienten-Navi kannst du übrigens auch online schnell herausfinden, an wen du dich mit deinem Gesundheitsproblem wenden solltest.

Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfall: wichtige Infos, wenn du schon jobbst

Ob Job, Ausbildung oder Beruf: Für alle, die arbeiten, gelten besondere Regeln im Krankheitsfall. Je nach Formulierung im Arbeitsvertrag musst du schon am ersten Tag krankheitsbedingter Abwesenheit vom Job, spätestens aber am dritten Tag, zu deinem (Haus-)Arzt, um deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen. Liegt dazwischen ein Wochenende oder ein Feiertag, zählen diese Tage mit. Darauf solltest du also achten. Es liegt im Ermessen des Arztes, wie lange er dich krankschreibt. Endet die Krankschreibung, bevor du dich wieder fit genug zum Arbeiten fühlst, kannst du dich natürlich noch einmal in der Arztpraxis vorstellen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt die Arztpraxis – ohne Angabe des Grundes – digital direkt an deinen Arbeitgeber. Dennoch musst du dort natürlich Bescheid sagen, dass du gerade krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst.

Übrigens: Hattest du während der Arbeitszeit einen Unfall, musst du das unbedingt sofort deinem Vorgesetzten melden. Auch dein Arzt sollte wissen, dass der Unfall im Job passiert ist. Denn daraus ergeben sich andere versicherungsrechtliche Ansprüche im Krankheitsfall. Man erhält in diesen Fällen daher einen Unfallfragebogen von der Krankenkasse.